gebäudereiniger

Der Zoll hat in einer konzertierten Aktion Ende November mit 62 Beschäftigen 43 Gebäudereinigungsunternehmen überprüft, u.a. in Lörrach, Offenburg und Freiburg. Die Beschäftigungsverhältnisse von 106 dort tätigen Arbeitnehmern wurden überprüft, z.B. auf Einhalten des Mindestlohns und Einhaltung sozialrechtlicher Verpflichtungen.

Auch wurde geprüft, ob zu Unrecht gleichzeitig Arbeitslosengeld oder Sozialleistungen bezogen worden sind.

Zoll ist fündig geworden

Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Lörrach wurden tatsächlich fündig:

  • 6 Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden in Lörrach eingeleitet (illegaler Aufenthalt/illegale Beschäftigung)
  • Hinweise auf 9 mögliche Fälle von Mindestlohnunterschreitungen wurden gefunden, 6 davon in Offenburg, 3 in Freiburg
  • Hinweise auf nicht ordnungsgemäße Abführung von Sozialabgaben wurden in 3 Fällen gefunden
  • In zwei Fällen wurden zeitgleich Sozialleistungen bezogen, welche dann nicht zustehen

Die Zöllner ermitteln in allen Fällen noch weiter.

Mindestlohn für Gebäudereiniger

Der Zoll informiert über die aktuellen Mindestlöhne in der Branche:

Seit dem 1. Oktober 2022 gilt die Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung (Neunte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung – 9. GebäudeArbbV) und damit ein bundeseinheitlicher Branchen-Mindestlohn, auch für alle nicht an den Tarifvertrag Mindestlohn gebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, einschließlich derer, die von einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland nach Deutschland entsandt werden. Die Mindestlöhne betragen derzeit für die Lohngruppe 1 (zum Beispiel Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten) 13 Euro und für die Lohngruppe 6 (z.B. Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten) 16,20 Euro.

Zoll Lörrach

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